1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse der pan.event GmbH (im Folgenden pan.event) mit Voucherkunden. Allfällige Änderungen bzw. Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Bindung. Der Voucherkunde nimmt zur Kenntnis, dass von pan.event eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den vertraglich vereinbarten Rechten und Pflichten abweichende Zusagen zu machen.

1.2 Der Voucherkunde anerkennt durch Unterzeichung der Vouchervereinbarung die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigene Allgemeine Geschäftbedingungen des Voucherkunden gelten nicht, auch wenn pan.event diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Erfüllungshandlungen von pan.event stellen keine Genehmigung der Allgemeinen Geschäftbedingungen des Voucherkunden dar.

1.3 Eine Vouchvereinbarung kann nur mit konzessionierten Reisebüros, konzessionierten Fremdenführern, Busunternehmen und Hotels abgeschlossen werden.

1.4 Im Rahmen des Vouchersystems der pan.event werden die Eintrittspreise und Leistungen von Schloss Esterhazy, Burg Forchtenstein, Schloss Lackenbach, Weinmuseum, Restaurant Henrici und Weingut Trausdorf bargeldlos zwischen pan.event und dem Voucherkunden verrechnet. Voraussetzung dafür ist der Abschluss einer Vouchervereinbarung (Rahmenvertrag), dem diese AGB zugrunde gelegt werden.

1.5 Voucherkunden haben Terminreservierungen, die nicht in Anspruch genommen werden, zeitgerecht zu stornieren. Die Stornierung von nicht benötigten Besichtigungsterminen muss bis spätestens 2 (zwei) Arbeitstage vor dem jeweiligen Termin schriftlich (auch per E-Mail oder Telefax) erfolgen.

2. Abrechnung

2.1 pan.event rechnet die Voucher auf Basis der tatsächlichen Besucherzahlen ab.

2.2 Abweichungen der tatsächlichen Personenzahl von der am Voucher angegebenen Besucherzahl sind auf dem Voucher schriftlich zu vermerken. Dieser Vermerk ist vom autorisierten Vertreter des Voucherkunden mit seiner Unterschrift zu bestätigen. Nur bei Vorliegen eines derart unterschriebenen schriftlichen Vermerks können Abweichungen in der Personenzahl bei der Abrechnung Berücksichtigung finden.

2.3 Auf dem Voucher angegebene Referenzcodes (z.B. Bezeichnung der Gruppe, etc.) können auf Wunsch des Voucherkunden an den Kassen erfasst und in der Abrechnung angeführt werden. Voucherkopien können der Rechnung nur beigelegt werden, wenn der Voucher bei dessen Einlösung in Kopie an der Kassa abgegeben wird.

3. Preise

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle in der Vouchervereinbarung (Preise Voucherkunden) angeführten Preise sind Euro-Preise und verstehen sich inklusive

Ust. Es handelt sich dabei um Preise, die die pan.event an Voucherkunden verrechnet. pan.event behält sich Preisänderungen vor.

3.2 An den Endkunden darf kein niedrigerer als der offizielle Listenpreis kommuniziert werden. Die Vertragsparteien vereinbaren im Hinblick auf Voucherpreise Vertraulichkeit. Der Voucherkunde verpflichtet sich, Voucherpreise Dritten nicht zugänglich zu machen. Ein Unterbieten der offiziellen Listenpreise ist nicht zulässig.

3.3 Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen (etwa für Kinder, Schüler, Studenten) hat die Legitimation für den Preisnachlass an der Kassa zu erfolgen.

4. Zahlung, Verzugszinsen und Betreibungskosten, Sperre, Aufrechnungsverbot

4.1 Unsere Rechnungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Postversandes der Rechnung ist diese binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Voucherkunde hat bei Zahlungen seinen Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag anzugeben. Allfällige Spesen wie z.B. Bankspesen trägt der Voucherkunde.

4.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 14 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart. Im Falle der Säumnis ist der Voucherkunde verpflichtet uns auch die notwendigen Kosten zweckentsprechender Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen zu vergüten. Betreffend diese Kosten gelten die Ansätze und Tarife des Rechtsanwaltstarifgesetzes als angemessen und vereinbart. Sämtliche Zahlungen des Voucherkunden werden zuerst auf Zinsen, Kosten und erst dann auf Voucher-Leistungen verrechnet. Weitergehende Ansprüche von pan.event bleiben vorbehalten.

4.3 Erfolgt innerhalb der in Punkt 4.1 angeführten Fristen keine Zahlung, so übermittelt pan.event eine kostenpflichtige Mahnung. Erfolgt innerhalb von einer Woche nach der ersten Mahnung keine Zahlung, so kann der Voucherkunde gesperrt werden. Ab der Sperre löst pan.event keine Voucher des Kunden mehr ein, Reservierungen des Voucherkunden werden ab dem Zeitpunkt der Sperre abgelehnt, bestehende Reservierungen werden storniert. Der Kunde kann die Besichtigungsmöglichkeiten nur mehr zu Endkundenpreisen und Bezahlung mit Barmitteln besuchen.

4.4 Der Voucherkunde ist nicht berechtigt, wegen irgendwelcher Ansprüche, auch wenn sie aufgrund von Mängelrügen erhoben sind, mit seinen Zahlungen inne zu halten oder Zahlungen zu verweigern. Auch kann er mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4.5 Tritt beim Voucherkunden eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird pan.event erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Voucherkunden derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Voucherkunden gefährdet erscheinen, so kann pan.event ihre Leistung bis zur Bewirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung verweigern.

5. Leistungsstörungen und Haftung

5.1 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt (z.B. Streik, Feuer, Krieg, Diebstahl etc) oder aus Gründen, die nicht in der Sphäre von pan.event liegen, haftet pan.event nicht.

5.2 Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung aus anderen als den in Punkt 5.1 genannten Gründen haftet pan.event, sofern sie zumindest grobe Fahrlässigkeit trifft.

5.3 pan.event haftet für einen dem Voucherkunden entstandenen Schaden nur insoweit, als ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung wird generell mit einem Betrag in der Höhe von 10% des Nettoumsatzes aus dem bereits getätigten betroffenen Ticket-Verkauf an Endkunden beschränkt.

5.4 Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Voucherkunden ist ausgeschlossen.

6. Schutzrechte

6.1 Der Voucherkunde darf die Marke und den Namen Esterhazy sowie der Ausflugziele nur im Zusammenhang mit dem Verkauf von Tickets von pan.event im Rahmen der geschlossenen Vouchervereinbarung verwenden.

6.2 Dem Voucherkunden ist es insbesondere untersagt, Kennzeichen der pan.event oder der von ihr vertretenen Stiftungen und Unternehmen der Esterhàzy-Gruppe, insbesondere Zeichnungen und Bilder der Ausflugziele als Bestandteil seiner Firma, Gesellschaft- oder sonstige Geschäftsbezeichnung zu verwenden oder in seiner Werbung oder sonst in einem anderen Zusammenhang als mit dem Ticketverkauf für pan.event zu benutzen.

7. Vertragsdauer und Auflösung

7.1 Die Vouchervereinbarungen werden sofern in der Vouchervereinbarung nicht anderes vereinbart wird, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

7.2 Erlischt die Konzession eines Voucherkunden gemäß Punkt 1.3 so wird damit zeitgleich ohne gesonderte Kündigung auch die Vouchervereinbarung beendet.

7.3 pan.event kann die Vouchervereinbarung bei Vorliegen von wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich (per Post, Telefax, EMail) kündigen. Ausgestellte Voucher werden dann nicht mehr eingelöst. Derartige wichtige Gründe sind insbesondere:
a.) Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen;
b.) Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Voucherkunden oder Abweisung eines Antrages auf Konkurseröffnung mangels kostendeckendem Vermögens;
c.) Nichtbeibringung einer begehrten Sicherstellung gemäß Punkt 4.5;
d) Bei Verstoß gegen eine sonstige Bestimmung der Vouchervereinbarung und/oder dieser AGB.

7.4 Beide Vertragsparteien können die Vouchervereinbarung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats (per Post, Telefax, E-Mail) kündigen.

8. Sonstige Bestimmungen

8.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist durch eine andere gültige Bestimmung zu ersetzen, die im Sinn und Zweck der wegfallenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am ehesten entspricht. Dasselbe gilt im Fall von Regelungslücken.

8.2 pan.event ist berechtigt, offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler jederzeit zu korrigieren.

8.3 Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder E-Mail) gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Voucherkunden bekannt gegebene Adresse gesandt werden.

8.4 pan.event ist berechtigt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. pan.event hat den Voucherkunden über diese Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sofern der Voucherkunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Information widerspricht.

8.5 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen als vereinbart.

8.6 Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die örtliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in 7000 Eisenstadt vereinbart. Der pan.event steht es jedoch zu, den Voucherkunden am Sitz seines ordentlichen Gerichtsstandes zu belangen. Ich kann diese Zustimmungen jederzeit, auch getrennt voneinander, widerrufen (zB durch Brief, Fax oder E-Mail).